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KI und Urheberrecht: KI-Unterstützung bedeutet nicht automatisch „kein Schutz“

Janek FelschJanek Felsch
19. Mai 2026
Urheberrechtsurteil

KI und Urheberrecht: KI-Unterstützung bedeutet nicht automatisch „kein Schutz“

Ein aktueller Fall des Landgerichts Frankfurt zeigt eine wichtige Abgrenzung: Nur weil KI an der Erstellung eines Werks beteiligt war, verliert dieses nicht automatisch seinen urheberrechtlichen Schutz. Entscheidend bleibt der menschliche kreative Beitrag.

Im konkreten Fall ging es um einen Liedtext, der von einer Person selbst erstellt und anschließend mit Hilfe des KI-Systems SunoAI musikalisch umgesetzt wurde. Später wurde vorgeworfen, dass Teile dieses Textes in anderen veröffentlichten Songs übernommen worden seien. Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte im Eilverfahren seine Sicht auf einen zentralen Punkt: Der menschlich geschaffene Teil eines Werks kann weiterhin urheberrechtlich geschützt sein – unabhängig davon, ob KI später bei der weiteren Verarbeitung oder Produktion eingesetzt wurde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen sollten:

• „Mit KI erstellt“ bedeutet nicht automatisch „rechtefrei“.

• Entscheidend bleibt die menschliche Schöpfungsleistung. KI-Unterstützung hebt diesen Schutz nicht automatisch auf.

• Dokumentation wird wichtiger. Unternehmen sollten nachvollziehbar festhalten, welche Inhalte menschlich erstellt und welche KI-unterstützt erzeugt wurden.

• Besonders relevant sind Marketinginhalte, Musik, Bilder, Texte, Design-Assets und kreative Produktentwicklung.

• KI-Governance betrifft nicht nur Risiken – sondern zunehmend auch Fragen von Rechten und Eigentum.

Die eigentliche Frage lautet künftig nicht mehr nur: „Wurde KI eingesetzt?“ – sondern: „Wo liegt die menschliche kreative Leistung?“

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