
Was ist eigentlich KI-Kompetenz?
Mit dem Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung am 2. Februar 2025 rückt ein Begriff besonders in den Mittelpunkt: KI-Kompetenz. Doch was genau bedeutet das?
Die KI-Verordnung liefert in Artikel 3 Nr. 56 eine klare Legaldefinition:
„‚KI-Kompetenz‘ bezeichnet die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.“
Kurz gesagt: KI-Kompetenz umfasst das nötige Wissen, die praktischen Fähigkeiten und das Bewusstsein, um KI-Systeme verantwortungsvoll, sicher und sachkundig einzusetzen.
Dabei geht es nicht nur um technische Expertise. Wer mit KI-Systemen arbeitet – sei es als Anbieter, Betreiber oder Nutzer – sollte auch die ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen von KI verstehen können. KI-Kompetenz bedeutet also, Chancen zu erkennen, Risiken realistisch einzuschätzen und mögliche Schäden zu vermeiden.
Diese Definition spiegelt auch die zentrale Zielsetzung der KI-Verordnung wider: Risiken beim Einsatz von KI minimieren und gleichzeitig Innovationen und positive Entwicklungen fördern.
Fazit
KI-Kompetenz ist mehr als nur technisches Know-how. Sie ist die Grundlage für einen reflektierten, verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz – und ab 2025 ein verpflichtender Bestandteil des KI-Einsatzes in Unternehmen.
📝 Quelle: Bundesnetzagentur, KI-Kompetenz gemäß KI-Verordnung