
Verhaltenskodex für General-Purpose AI veröffentlicht
Am 10. Juli 2025 hat die Europäische Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex für sogenannte General-Purpose AI (GPAI) vorgestellt. Dieser Kodex wurde von unabhängigen Fachleuten mit breiter Beteiligung von mehr als tausend Interessenvertretern erarbeitet. Ziel ist es, Anbieter von vielseitig einsetzbaren KI-Modellen bei der Umsetzung der Vorgaben der neuen EU-KI-Verordnung zu unterstützen, insbesondere in Bereichen wie Transparenz, Sicherheit und urheberrechtlicher Sorgfalt.
Der Kodex bietet praxisorientierte Orientierungshilfen in mehreren Bereichen. Er enthält unter anderem Empfehlungen zur Offenlegung technischer Informationen über die Modelle, um nachvollziehbar zu machen, wie sie funktionieren und mit welchen Daten sie trainiert wurden. Weiterhin werden Hinweise gegeben, wie Urheberrechte bei der Verwendung von Trainingsmaterial beachtet werden können. Für besonders leistungsfähige Modelle mit weitreichenden Wirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft werden zusätzlich Verfahren vorgeschlagen, um potenzielle Risiken besser einschätzen und kontrollieren zu können.
Auch wenn dieser Kodex keine rechtliche Verpflichtung darstellt, schafft er doch einen Rahmen, der es GPAI-Anbietern erleichtert, ihre gesetzlichen Pflichten unter der neuen Verordnung einheitlich und effizient zu erfüllen. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Anforderungen nicht nur für die großen Entwickler solcher Basismodelle von Bedeutung sind. Die weitaus meisten Unternehmen sind keine Anbieter eigener GPAI-Modelle, sondern nutzen entsprechende Technologien als Bestandteil ihrer Produkte oder Prozesse. Für sie bietet der Kodex ebenfalls Orientierung, zum Beispiel bei der Auswahl geeigneter Technologien oder beim internen Umgang mit Risiken.
Die europäische KI-Regulierung entwickelt sich damit weiter. Der Kodex ist ein Baustein auf dem Weg zu einer praxisnahen Umsetzung des Gesetzeswerks. In den kommenden Wochen werden weitere Leitlinien erwartet, die zentrale Begriffe und Anforderungen des Gesetzes näher erläutern sollen. Klar ist: Die KI-Verordnung wird für Schritt mit Leben gefüllt.