Update zur KI-Verordnung

„KI -Kompetenz für alle“, „KI-Verordnung in Deutschland umsetzen – aber richtig“ und „Wie das Management mit der kommenden KI-Verordnung umgehen sollte“ – allein die FAZ hat in den vergangenen Wochen gleich mehrfach unterstrichen, dass an der Umsetzung der KI-Verordnung kein Weg vorbeiführt. Grund genug, einen kompakten Überblick über aktuelle Entwicklungen zu geben:
Erste Vorschriften der KI-Verordnung gelten seit dem 02.02.2025. Hierzu zählt zum einen die Pflicht, KI-System mit inakzeptablem Risiko (Art. 5 KI-VO) abzuschalten. Während die meisten Unternehmen insofern keinen Handlungsbedarf haben dürften, da sie kein KI-System mit inakzeptablem Risiko einsetzen, ist die zweite seit Februar 2025 geltende Pflicht, die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4 KI-VO), umso relevanter. Sämtliche Anbieter oder Verwender (Betreiber) von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt – und zwar unabhängig vom Einsatzzweck der KI. In der Praxis bedeutet dies, dass alle Angestellten, die mit Tools wie zum Beispiel ChatGPT oder dem Microsoft Copilot arbeiten, regelmäßig geschult und fortgebildet werden müssen. Dass diese Pflicht nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte, haben zwischenzeitlich sowohl die EU als auch die BNetzA als deutsche Marktüberwachungsbehörde in verschiedenen Stellungnahmen verdeutlicht.
Einigkeit besteht auch dahingehend, dass es die Pflicht des Managements ist, für die Umsetzung der KI-Verordnung zu sorgen. Geschieht dies nicht, wird sogar - neben der Verhängung von Unternehmensbußgeldern - eine persönliche Haftung des Managements wegen Aufsichtspflichtverletzung diskutiert. „KI-Compliance ist Chefsache“ lautet deshalb das eindeutige Fazit (Böcker, in: FAZ v. 10.09.2025, Wie das Management mit der kommenden KI-Verordnung umgehen sollte).
Seit dem 02.08.2025 gelten ferner die Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (Art. 51 KI-VO). Diese Vorschriften verpflichten jedoch in erster Linie die Anbieter dieser Modelle, zum Beispiel OpenAI als Anbieter des KI-Modells GPT. Für unsere Kunden entscheidender dürfte vielmehr der 02.08.2026 sein. Ab diesem Datum gelten nahezu alle weiteren Vorschriften der KI-Verordnung. Unternehmen sollten deshalb zeitnah prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Vorgaben der KI-Verordnung umzusetzen. Dies hängt entscheidend davon ab, in welcher Rolle (Anbieter, Betreiber, etc.) und in welcher Risikokategorie sie mit KI-Systemen agieren.
Zum Abschluss noch ein kurzer Blick nach Deutschland: Auch hier tut sich einiges. Inzwischen liegt ein Entwurf für ein nationales Umsetzungsgesetz vor, das die KI-Verordnung flankieren wird. Wenngleich dieser Entwurf zunächst noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss, sind bereits jetzt spannende Tendenzen erkennbar. Geregelt werden insbesondere die nationalen Zuständigkeiten zur Durchsetzung der KI-Verordnung sowie entsprechende behördliche Befugnisse. Ferner sieht der Entwurf vor, dass Bußgelder, die wegen Verstößen gegen die KI-Verordnung verhängt werden, als Ordnungswidrigkeiten nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz behandelt werden.
Festzuhalten bleibt, die Umsetzung der KI-Verordnung nimmt Fahrt auf. Wir begleiten und unterstützen Sie auf diesem Weg.








