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Pflicht zur KI-Schulung: Industrie- und Handelskammern weisen auf Artikel 4 der KI-Verordnung hin

von Prof. Dr. Christoph Buchmüller17.7.2025

Als wichtiges Element der EU-KI-Verordnung (AI Act) rückt die Schulungspflicht gemäß Artikel 4 zunehmend in den Fokus von Unternehmen. Dabei geht es nicht nur um Organisationen, die Hochrisiko-KI-Systeme entwickeln oder einsetzen. Auch Unternehmen, die grundsätzlich KI-Technologien verwenden, sind betroffen. Immer mehr Industrie- und Handelskammern (IHK) machen inzwischen auf diese Verpflichtung aufmerksam und sprechen explizit von einer echten Schulungspflicht.

Ziel des Art. 4 ist es, sicherzustellen, dass alle Beschäftigten, die mit KI-Systemen arbeiten oder von deren Einsatz betroffen sind, über ein angemessenes Maß an KI-Sachkunde verfügen. Die Industrie- und Handelskammern betonen in diesem Zusammenhang, dass Unternehmen nicht nur zur Schulung verpflichtet sind, sondern auch proaktiv handeln sollten.

Empfohlen werden insbesondere Grundlagenworkshops und Basisschulungen, die alle Beschäftigten in die Lage versetzen, KI-Systeme und deren Auswirkungen zu verstehen. Solche Schulungen behandeln üblicherweise zentrale Fragen zur Funktionsweise von KI, ihrer Einordnung im betrieblichen Kontext sowie relevanter rechtlicher und ethischer Rahmenbedingungen.

Nachfolgend einige IHKs, die bereits umfassend über die Schulungspflicht gemäß Artikel 4 informieren:

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