
Neue Pflichten für Allzweck-KI: EU zieht die Schrauben an
Seit dem 2. August 2025 gilt in der Europäischen Union ein neues Regelwerk, das ausschließlich KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck betrifft. Diese Systeme lassen sich in zahlreichen Bereichen einsetzen und erfordern beim Training einen besonders hohen Rechenaufwand. Grundlage der Vorgaben ist die europäische KI-Verordnung.
Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass Entwicklung und Einsatz solcher Modelle besser nachvollziehbar werden und Urheberrechte stärker beachtet werden. Anbieter, die neue Systeme auf den Markt bringen, müssen bereits jetzt offenlegen, wie ihre Modelle trainiert wurden und welche Schutzmaßnahmen für geistiges Eigentum greifen. Für Modelle, die schon vor dem Stichtag verfügbar waren, läuft eine Übergangsfrist bis zum 2. August 2027.
Besonders leistungsstarke Systeme unterliegen zusätzlichen Pflichten. Unternehmen müssen diese der EU-Kommission melden und nachweisen, dass erhöhte Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Die EU macht damit deutlich, dass der Grad an Verantwortung mit der Leistungsfähigkeit der Technologie steigt.
Mit der KI-Verordnung entsteht ein einheitlicher Rahmen für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck in Europa. Ziel ist es, Innovation und Rechtssicherheit miteinander zu verbinden und zugleich Transparenz sowie Schutzmechanismen zu stärken.