Geplante Änderungen der KI-Verordnung: Was der „Digital Omnibus on AI“ für Artikel 4 bedeutet

Die Europäische Kommission hat Ende 2025 im Rahmen des sogenannten „Digital Omnibus on AI“ ein Paket zur Anpassung und Vereinfachung der KI-Verordnung vorgelegt. Mit diesem Omnibus-Vorhaben sollen einzelne Regelungen präzisiert und die praktische Umsetzung erleichtert werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen; der Vorschlag befindet sich weiterhin in der Beratung von Parlament und Rat.
Auch Artikel 4 KI-VO bleibt im Grundsatz bestehen. Unternehmen sollen weiterhin sicherstellen, dass Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende Kenntnisse verfügen. Die geplante Änderung sieht jedoch vor, dass künftig Kommission und Mitgliedstaaten stärker unterstützend tätig werden, etwa durch Informationsangebote, Trainingsmaterialien oder Austausch guter Praxis. Damit wird die Verantwortung breiter verteilt, ohne den Stellenwert von KI-Kompetenz zu verringern.
Für Unternehmen bedeutet dies: KI-Literacy bleibt ein zentraler Bestandteil eines sicheren, verantwortungsvollen und erfolgreichen KI-Einsatzes. Die vorgesehenen Anpassungen schaffen vor allem zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten, ersetzen aber nicht die Notwendigkeit, intern Kompetenzen aufzubauen und zu pflegen.










