regulaid®
KI-News & Expertenwissen

News, Insights & Trends

Bleiben Sie auf dem Laufenden zu KI, Digitalisierung und Weiterbildung.

← Alle Beiträge
30087e88-97ee-4ccd-abed-5e3f24b2ba0b

Die Schulungspflicht ist Realität

von Prof. Dr. Christoph Buchmüller26.6.2025

Die Europäische Kommission hat jüngst ein umfassendes FAQ-Dokument zur neuen KI-Verordnung (KI-VO) veröffentlicht. Darin wird unmissverständlich klargestellt: Organisationen, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen, müssen sicherstellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Grundlage dafür ist Artikel 4 der KI-Verordnung. Dieser ist bereits seit dem 2. Februar 2025 rechtsverbindlich.

Laut dem offiziellen EU-FAQ verpflichtet Artikel 4 alle Anbieter und Nutzer von KI-Systemen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die sogenannte AI Literacy (KI-Kompetenz) in ihrer Organisation sicherzustellen. Das betrifft nicht nur eigene Mitarbeitende, sondern auch Dienstleister oder externe Personen, die im Auftrag mit KI-Systemen arbeiten.

Gefordert werden aktive Trainings, das heißt Schulungen und Fortbildungen, damit Beschäftigte die KI-Systeme verstehen, Risiken einschätzen und angemessen handeln können.

Die Übergangsfrist läuft: Schon bald sollen nationale Marktüberwachungsbehörden mit der Durchsetzung der Schulungspflicht beginnen. Aber auch vorher können fehlende Schulungen zum Problem werden, zum Beispiel, wenn durch Unwissenheit und fehlende Sachkunde im Umgang mit KI-Systemen ein Schaden entsteht.

Als Anbieter spezialisierter KI-Schulungen orientieren wir uns direkt an den Vorgaben der EU-Kommission. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Belegschaft praxisnah, zielgruppenspezifisch und rechtssicher weiterzubilden; egal ob Sie KI entwickeln, anwenden oder in der Einführung sind.